Kulmbach Prozess um Tumult am Toilettenhäuschen auf der Bierwoche

Stephan Herbert Fuchs
Mehr als hunderttausend Besucher feierten auch in diesem Jahr mit viel Spaß und friedlich die Kulmbacher Bierwoche. Einige wenige schauen dabei aber viel zu tief ins Glas und werden aggressiv. Das ruft immer wieder die Polizei auf den Plan und macht den Beamten viel Arbeit. Foto: Stadt Kulmbach

Wenn man nach dem Bierfest doppelt sieht: Ein Prozess um eine Schlägerei unter Betrunkenen vor dem Kulmbacher Amtsgericht geht aus wie das Hornberger Schießen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - Für Verteidiger Karsten Schieseck war es eine "sehr typische Bierwoche mit sehr betrunkenen Akteuren", für Richterin Sieglinde Tettmann ein derart "undurchsichtiges Geschehen". Und deshalb stellte sie das Verfahren gegen einen 28-Jährigen und seinen gleichaltrigen Kumpel, beide aus dem Landkreis Kulmbach, kurzerhand ein, obwohl draußen auf dem Gang noch fünf Zeugen warteten.

In dem Strafprozess vor dem Kulmbacher Amtsgericht ging es diese Woche wieder einmal um eine Bierwochenschlägerei, die sich am 1. August des zurückliegenden Jahres gegen 0.30 Uhr zwischen Grünzug und Parkplatz Schwedensteg zugetragen haben soll. Die beiden Männer sollen der Anklage zufolge einen 49-Jährigen mit Faustschlägen verletzt und einen 42-Jährigen zu Boden gerissen und ihn mehrfach mit den Füßen getreten haben.

Was wirklich los war, konnte allerdings nicht mehr geklärt werden. Zu betrunken waren alle Beteiligten, die vermeintlichen Opfer genauso wie die angeblichen Täter. Die einen hatten so um die zwei Promille, die anderen vier bis fünf Maß Bier. Da ist das Erinnerungsvermögen ein Jahr später nicht mehr das beste. Eine Version war die, dass die beiden Jüngeren an den beiden Älteren auf Höhe des Toilettenhäuschens vorübergingen und sich über deren Alkoholisierung lustig machten. Die ältere Generation vertrage wohl nichts mehr, so oder ähnlich soll ein flapsiger Spruch gelautet haben, der dann zur Eskalation geführt hatte, weil sich die beiden älteren Männer dadurch beleidigt gefühlt haben sollen.

Eine andere Version lief darauf hinaus, dass eines der "Opfer" ein dringendes Bedürfnis erledigen wollte, das Toilettenhäuschen aber bereits geschlossen war. Als der Mann daraufhin lauthals schimpfte, sei er von vier Leuten "eingekesselt" und geschlagen worden. Ob es wirklich vier Personen waren, oder doch nur die zwei Angeklagten, und ob der Mann wegen seines Alkoholspiegels vielleicht doppelt sah, konnte ebenfalls nicht geklärt werden.

Auch die angeblichen Tritte gegen den Kopf waren plötzlich nicht mehr so sicher. Es könnten auch Schläge gewesen sein, sagte der 42-Jährige. Sicher war jedoch, dass der Mann mehrere Schürfwunden und blaue Flecken erlitten sowie einen Schneidezahn verloren hatte. Sein Kumpel meinte in seiner Zeugenaussage: "Es kann schon sein, dass ich etwas gesagt habe, aber nichts, was rechtfertigt, dass man zu viert auf mich losgeht", so der 49-Jährige. Er hatte wohl einen heftigen Schlag in die Magengrube bekommen, der ihm schwer zu schaffen machte.

Er glaube nicht, dass man bei dieser Lage an die Wahrheit rankommt, sagte Verteidiger Schieseck. Auch sie glaube nicht, dass man in dieser Sache groß weiterkommt, sagte Richterin Tettmann, die zuvor noch einmal alle polizeilichen Aussagen der übrigen Zeugen durchgegangen war und dabei ebenfalls zahlreiche Widersprüche feststellte. Leider sei es bei derartigen Schlägereien oft so, dass am Ende gar nichts rauskommt, bedauerte die Richterin. Weil die Sache so undurchsichtig ist, stellte sie das Verfahren gegen beide Angeklagte wegen Körperverletzung ohne Auflagen ein. Die Verfahrenskosten gehen nun zulasten der Staatskasse.

Bilder