Kulmbach Sprayer muss 900 Euro zahlen

Stephan Herbert Fuchs
Spraydose - Symbolbild Foto: Archiv

Graffitis, Farbdosen und Müll: Obwohl ihm nur eine Tat nachgewiesen werden konnte, bekommt ein 25-jähriger Azubi einen Denkzettel verpasst.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - Wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Besitzes von Drogen hat das Amtsgericht Kulmbach einen 25-jährigen Auszubildenden zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (900 Euro) verurteilt. Laut Anklage sollte der Mann für zahlreiche Schmierereien im Stadtgebiet verantwortlich sein. Übrig blieb nach zwei Verhandlungstagen aber nur ein einziges Graffiti in einer Unterführung an der Pillauer Straße nahe Neuseidenhof. Alle anderen Graffitis und Schmierereien konnten dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Ursprünglich ging es um eine ganze Reihe von besprühten und bemalten Gegenständen wie Verteilerkästen und Zigarettenautomaten sowie Gebäuden, Türen, Toren und Wänden in Unterführungen. Neben beschmierten Bahnunterführungen listete die Staatsanwaltschaft auch mehrere Kästen und Trafohäuschen am Goldenen Feld und in der Luitpoldstraße sowie besprühte Zigarettenautomaten, Mülleimer und Hinweisschilder in der Hardenbergstraße und in der Melkendorfer Straße auf.

Ein Urteil setzt allerdings voraus, dass die Täterschaft des Angeklagten für jede Einzeltat zweifelsfrei feststeht. Doch davon war das Gericht trotz zweier Verhandlungstage und einer Vielzahl von Zeugen weit entfernt. An belastenden Indizien hatte man am Ende lediglich mehrere Sprühdosen, Schablonen und weitere Utensilien, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Dabei hatte der 25-Jährige nie in Abrede gestellt, dass er sich für Hip-Hop und Street Art interessiere, und dass er sich in der Szene als Graffiti-Künstler verstehe. An vielen Orten, unter anderem in Bayreuth, aber auch an seinem neuen Wohnort Dresden sei dies an vielen Stellen ja auch legal möglich.

Auf den Angeklagten gekommen waren die Ermittler durch einen Zeugen, der zusammen mit dem Angeklagten nahe der Unterführung bei Neuseidenhof die Hinterlassenschaften einer Grillparty im Gebüsch entsorgen wollte. Der Mann hatte sich das Kfz-Kennzeichen der Müllsünder notiert und der Polizei gemeldet. Bei ihren Ermittlungen waren die Polizisten dann auch auf eine Farbsprühdose gestoßen, die zweifelsfrei dem Angeklagten zugerechnet werden konnte. Ganz in der Nähe war am gleichen Tag eine Unterführung frisch besprüht worden.

Eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1500 Euro) hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Wenn der Angeklagte nur wegen einer einzigen Tat bestraft werden könne, so mag dies nicht der Weisheit letzter Schluss sein, sagte der Anklagevertreter. Gleichwohl sei es trotz aller Ermittlungen nicht gelungen, dem Angeklagten die Taten wirklich nachzuweisen. Das sah auch Verteidiger Alexander Schmidtgall so, der eine niedrigere Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je zwölf Euro (960 Euro) beantragte.

Unterm Strich blieb Richterin Sieglinde Tettmann auch darunter und entschied auf 900 Euro. Es reicht einfach nicht, ein paar Spraydosen zu besitzen, um den Angeklagten zu verteilen, sagte sie. Somit habe kein Tatnachweis erbracht werden können. Vermutlich wird der Angeklagte der Deutschen Bahn als Eigentümerin der Unterführung auch den entstandenen Sachschaden für die Reinigung der Unterführung in Höhe von 2000 Euro ersetzen müssen.

Wenn der Angeklagte nicht nur wegen der Sachbeschädigung, sondern auch wegen Drogenbesitzes verurteilt wurde, dann deshalb, weil er bei der Wohnungsdurchsuchung Marihuana in seinem Besitz hatte.

Bilder