Wunsiedel Student zündelt aus Eifersucht

Herbert Scharf

Im September 2017 brennt im Fichtelgebirge ein Auto. Mit der Tat will ein junger Mann seiner Liebe Nachdruck verleihen. Nur ist es gar nicht der Pkw der Ex-Freundin.

 
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Wunsiedel - Am frühen Morgen des 17. September 2017, es war gegen 6.30 Uhr, steht auf dem Pendlerparkplatz des Röslauer Bahnhofs ein Personenwagen in hellen Flammen. Zwar war die Röslauer Feuerwehr rasch vor Ort - zu retten aber war da nichts mehr. Das Auto brannte vollkommen aus, der Schaden summierte sich auf rund 6000 Euro. Der Besitzer des Pkw stand nur noch vor dem rauchenden Wrack des Wagens. Dass es eigentlich eine Eifersuchtstat war, ein Irrtum noch dazu, wusste er damals noch nicht.

Routinemäßig nahm die Kriminalpolizei, wie bei ungeklärten Bränden üblich, die Ermittlungen auf. Und bald stand fest, dass es sich eindeutig um Brandstiftung gehandelt hatte. Der Täter, das stellten die Kripobeamten fest, hatte mit einem Hammer die Frontscheibe des Wagens eingeschlagen, Spiritus hineingegossen und dann angezündet. Das Tatwerkzeug, der Hammer, wurde unweit des Tatorts gefunden und sichergestellt. Nicht nur das, es wurde auch DNA daran gesichert, die wohl vom Täter stammte.

Trotzdem verliefen die Ermittlungen der Polizei erst einmal im Sand, denn in den Dateien der Polizei war die DNA nicht bekannt. Erst einige Jahre später, so sagte der ermittelnde Kripobeamte als Zeuge vor dem Schöffengericht aus, wurde die Spur heiß und führte zu dem jetzigen Angeklagten, einem 24 Jahre alten Studenten aus Würzburg. Der junge Mann nämlich war in der Zwischenzeit wieder straffällig geworden. Er hatte eine junge Frau aus dem Landkreis Wunsiedel erneut gestalkt und regelrecht verfolgt. Die zeigte ihn an, der Mann wurde verurteilt und musste seine DNA abgeben. So führte die Spur zu dem Angeklagten, und bald gestand er auch, das Auto einige Jahre vorher angezündet zu haben. Wobei es sich zwar um eine Eifersuchtstat gehandelt habe, er jedoch versehenentlich das falsche Auto in Brand gesteckt habe.

Wie kam es dazu? Die Sache begann mit einer kurzen Romanze. Der 24-Jährige studierte damals in Hof Betriebswirtschaft. Per Internet lernte er eine hübsche junge Frau aus dem Landkreis Wunsiedel kennen. Die beiden trafen sich einige Male, dann aber wurde die Geschichte ziemlich einseitig. Die junge Frau machte dem Mann schon bald klar, dass sie nichts mehr von ihm wolle.

Das löste in dem Studenten erneut eine schwere Psychose mit katastrophalen Folgen aus: Von nun an drehte der verschmähte Liebhaber regelrecht durch. Er stalkte die junge Frau so lange, bis sie Anzeige erstattete und er deshalb auch bereits vor dem Wunsiedler Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Das Leben des Studenten war schon vorher aus den Fugen geraten. Er brach wegen seiner Psychose und Depressionen das Studium ab, wurde ins Bezirksklinikum eingewiesen und verbrachte dort einige Monate. Nach seiner Entlassung zog er wieder bei seiner Mutter ein und begab sich in ärztliche Behandlung.

Vor Gericht ist der Angeklagte geständig. Er habe damals mit der Tat ein Zeichen setzen wollen, hatte er später dem psychiatrischen Gutachter erzählt. Ein Zeichen für die Geliebte. Denn in seinen Wahnvorstellungen habe er damals angenommen, die junge Frau käme so zu ihm zurück. So setzte er sich noch in der Nacht auf sein Fahrrad und fuhr von seiner damaligen Wohnung in Hof bis Röslau. In einer Sporttasche hatte er vier Flaschen mit Brennspiritus und Streichhölzer. Ziel war besagtes Auto am Röslauer Bahnhof. In diesem Auto, so sagte er auch bei der Polizei aus, habe er einige Tage vorher die Ex-Freundin mit ihrem neuen Freund gesehen. Dass es sich dabei um einen Irrtum handelte und es ein ganz anderes Auto war, das einem ihm völlig unbekannten Beamten aus Röslau gehörte, macht die Sache nicht besser. Der wurde an jenem Sonntag durch einen Anruf seiner Tochter geweckt, die ihm mitteilte, dass sein Auto in Flammen stehe.

Der psychiatrische Gutachter schilderte in seinem Gutachten eine äußerst schwierige Kindheit und Jugendzeit des Angeklagten, weshalb er schon einige Male psychiatrisch behandelt werden musste. Vor Gericht berichtete die Mutter des Angeklagten von einem schrecklichen Erlebnis in der Kindheit. Mit vier Jahren habe er zusehen müssen, wie vor seinen Augen ein naher Verwandter umgebracht wurde, erzählte sie unter Tränen. Seither habe der junge Mann immer wieder mehr oder weniger schwere Krankheitsschübe durchlebt. Eine völlige Unzurechnungsfähigkeit schloss der Psychiater allerdings aus. "Die Tat war akribisch und logisch geplant", sagte er. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit aber müsse er dem Angeklagten zubilligen. Zudem er damals auch einige Zeit falsch behandelt worden sei. Er riet ihm dringend, sich auch nach der Verhandlung in ärztliche Behandlung zu begeben. Denn aufgrund seiner Gewaltfantasien sei nicht auszuschließen, dass er erneut straffällig werde, jemanden verletzte und dann von Gesetzes wegen in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden müsse.

Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Dem schloss sich auch der Verteidiger an, der nochmal an die schwere Kindheit seines Mandanten erinnerte.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er habe die Tat damals unter einem schweren psychotischen Schub begangen, hielten ihm die Schöffenrichter zugute. Und dringend riet ihm der Vorsitzende Richter, dass er sich stets in ärztliche Behandlung begeben solle.

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