Das Leben des Studenten war schon vorher aus den Fugen geraten. Er brach wegen seiner Psychose und Depressionen das Studium ab, wurde ins Bezirksklinikum eingewiesen und verbrachte dort einige Monate. Nach seiner Entlassung zog er wieder bei seiner Mutter ein und begab sich in ärztliche Behandlung.
Vor Gericht ist der Angeklagte geständig. Er habe damals mit der Tat ein Zeichen setzen wollen, hatte er später dem psychiatrischen Gutachter erzählt. Ein Zeichen für die Geliebte. Denn in seinen Wahnvorstellungen habe er damals angenommen, die junge Frau käme so zu ihm zurück. So setzte er sich noch in der Nacht auf sein Fahrrad und fuhr von seiner damaligen Wohnung in Hof bis Röslau. In einer Sporttasche hatte er vier Flaschen mit Brennspiritus und Streichhölzer. Ziel war besagtes Auto am Röslauer Bahnhof. In diesem Auto, so sagte er auch bei der Polizei aus, habe er einige Tage vorher die Ex-Freundin mit ihrem neuen Freund gesehen. Dass es sich dabei um einen Irrtum handelte und es ein ganz anderes Auto war, das einem ihm völlig unbekannten Beamten aus Röslau gehörte, macht die Sache nicht besser. Der wurde an jenem Sonntag durch einen Anruf seiner Tochter geweckt, die ihm mitteilte, dass sein Auto in Flammen stehe.
Der psychiatrische Gutachter schilderte in seinem Gutachten eine äußerst schwierige Kindheit und Jugendzeit des Angeklagten, weshalb er schon einige Male psychiatrisch behandelt werden musste. Vor Gericht berichtete die Mutter des Angeklagten von einem schrecklichen Erlebnis in der Kindheit. Mit vier Jahren habe er zusehen müssen, wie vor seinen Augen ein naher Verwandter umgebracht wurde, erzählte sie unter Tränen. Seither habe der junge Mann immer wieder mehr oder weniger schwere Krankheitsschübe durchlebt. Eine völlige Unzurechnungsfähigkeit schloss der Psychiater allerdings aus. "Die Tat war akribisch und logisch geplant", sagte er. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit aber müsse er dem Angeklagten zubilligen. Zudem er damals auch einige Zeit falsch behandelt worden sei. Er riet ihm dringend, sich auch nach der Verhandlung in ärztliche Behandlung zu begeben. Denn aufgrund seiner Gewaltfantasien sei nicht auszuschließen, dass er erneut straffällig werde, jemanden verletzte und dann von Gesetzes wegen in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden müsse.
Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Dem schloss sich auch der Verteidiger an, der nochmal an die schwere Kindheit seines Mandanten erinnerte.
Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er habe die Tat damals unter einem schweren psychotischen Schub begangen, hielten ihm die Schöffenrichter zugute. Und dringend riet ihm der Vorsitzende Richter, dass er sich stets in ärztliche Behandlung begeben solle.