Kulmbach - Gab es einen heftigen Fußtritt gegen den Kopf einer wehrlos am Boden liegenden Person oder nicht? Vier Stunden lang ging das Schöffengericht in Kulmbach am Dienstag dieser Frage nach. Die Antwort blieb offen. Ein Fortsetzungstermin am 22. September soll nun für Klarheit sorgen. Dann sollen drei Zeuginnen geladen werden, die zum jetzigen Verhandlungstermin nicht erschienen, unbekannt verzogen oder anderweitig nicht greifbar waren. Für den angeklagten 29-jährigen Schlosser, der jetzt in Unterfranken lebt und damals in Kulmbach wohnte, geht es um viel. Er hat zwei offene Bewährungen und müsste im Falle einer Verurteilung wegen des Fußtritts wohl insgesamt vier bis fünf Jahre ins Gefängnis.