Kulmbach Verwirrspiel um Faustschläge und einen Tritt

Stephan Herbert Fuchs
Verwirrspiel um Faustschläge und einen Tritt Quelle: Unbekannt

Bei einer Auseinandersetzung in einer Kulmbacher Spielothek erleidet ein 22-Jähriger schwere Verletzungen. Der Täter muss sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

 
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Kulmbach - Gab es einen heftigen Fußtritt gegen den Kopf einer wehrlos am Boden liegenden Person oder nicht? Vier Stunden lang ging das Schöffengericht in Kulmbach am Dienstag dieser Frage nach. Die Antwort blieb offen. Ein Fortsetzungstermin am 22. September soll nun für Klarheit sorgen. Dann sollen drei Zeuginnen geladen werden, die zum jetzigen Verhandlungstermin nicht erschienen, unbekannt verzogen oder anderweitig nicht greifbar waren. Für den angeklagten 29-jährigen Schlosser, der jetzt in Unterfranken lebt und damals in Kulmbach wohnte, geht es um viel. Er hat zwei offene Bewährungen und müsste im Falle einer Verurteilung wegen des Fußtritts wohl insgesamt vier bis fünf Jahre ins Gefängnis.

Zu der Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem 22 Jahre alten Afghanen war es am 29. März gegen 23.30 Uhr in einer Spielothek am Kressenstein gekommen. Laut Anklage hat ihm der 29-Jährige zunächst heftig beleidigt, dann ins Freie gezerrt, ihm dort einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und den am Boden Liegenden gegen den Kopf getreten. Der junge Mann hatte heftige Verletzungen erlitten. Er wurde mit dem Notarzt ins Klinikum und dann weiter nach Erlangen gebracht, wo er in einer Spezialklinik zwei Mal im Gesicht operiert werden und zweieinhalb Wochen stationär verbringen musste. "Ich bin fast daran gestorben", sagte das Opfer in seiner Zeugenaussage.

Der Angeklagte räumte die Auseinandersetzung und zumindest einen Kickboxtritt ein. Mehr sei aber nicht gewesen. Er habe sich bedroht gefühlt, weil der 22-Jährige von einem Messer gesprochen hatte. Er habe weder ein Messer dabei gehabt, noch von einem Messer gesprochen, beteuerte dagegen das Opfer.

Schon über die Vorgeschichte der Auseinandersetzung gibt es zwei völlig verschiedene Versionen. Der Angeklagte sagt, dass der 22-Jährige auf der Toilette der Spielothek eine junge Frau bedrängt und ihr Geld für Sex geboten habe. Kein Wort sei wahr, sagt dagegen der 22-Jährige. Im Gegenteil: Er habe mitbekommen, wie der Angeklagte mit der Frau Sex hatte, und das habe er den anderen berichtet, woraufhin der Angeklagte ausgerastet sei.

Die zahlreichen geladenen Zeugen konnten sich eineinhalb Jahre nach dem Vorfall meist nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit an das Geschehen erinnern. Einzig zwei junge Frauen aus Kulmbach, die gerade dort unterwegs waren, wollen deutlich gesehen haben, wie dem 22-Jährigen gegen den Kopf getreten wurde. Identifizieren konnten sie den Angeklagten im Gerichtssaal allerdings nicht mehr. Eine weitere Freundin hatte noch in ihrer polizeilichen Vernehmung unmittelbar nach der Tat von einem Tritt berichtet, konnte sich aber jetzt überhaupt nicht mehr daran erinnern. Ein Freund des Angeklagten konnte sich dagegen an gar keinen Schlag mehr erinnern, dafür aber noch ganz genau an die Drohungen des 22-Jährigen. Er habe ein Messer und werde gleich zustechen, soll der junge Mann lauthals verkündet haben.

Fest steht, dass der Angeklagte eine Drogenvergangenheit hinter sich hat und genau damals zur Tatzeit einen Rückfall erlitten habe. Grund dafür war die Trennung von seiner Freundin und der Rauswurf aus dem Elternhaus. "Ich habe ein Zeit lang auf der Straße gelebt", sagte der Mann. Was er damit meinte: Er war bei verschiedenen Drogenfreunden untergekommen und hat in den Tag gelebt. Nach seinem Umzug nach Unterfranken führe er wieder ein geregeltes Leben und unternehme alles, um sich von Kulmbach und den einstigen Drogenfreunden fern zu halten. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer waren zur Tatzeit erheblich alkoholisiert.

Nun will das Gericht bis zum Fortsetzungstermin am 22. September weitere Zeugen ausfindig machen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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