Staatsanwalt Stefan Hoffmann konnte das alles wenig beeindrucken. Er forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Er könne dem Angeklagten keine positive Sozialprognose erstellen. An der Umschulung zum Kurierfahrer habe er aufgrund der Drogenvergangenheit des Angeklagten große Zweifel. Darüber hinaus hätten die bisherigen Gefängnisstrafen ja auch nicht gerade als Warnung gedient. Im Gegenteil: mit dem jetzigen Hausfriedensbruch habe der Angeklagte eine große Rückfallgeschwindigkeit bewiesen.
Richterin Tettmann machte sich die Entscheidung nicht leicht, entschied aber dann doch auf Bewährung. Der Angeklagte habe immerhin gezeigt, dass er jetzt aktiv wird. Er habe Kulmbach verlassen, sich von seinem Freundeskreis getrennt und wohne wieder im Elternhaus. "Da sollte man ihm die Chance geben", begründete sie ihr Urteil von drei Monaten auf Bewährung. "Sie sind noch jung, nutzen sie diese Chance", sagte die Richterin zum Angeklagten und der bedankte sich artig dafür.
So ganz ohne kam er allerdings dann doch nicht davon. Als Bewährungsauflage muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins Fähre leisten. Daneben bekommt er einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss jeden Wohnsitzwechsel unaufgefordert der Polizei melden.