Kulmbach Wegen einer Cola fast im Knast gelandet

Stephan Herbert Fuchs

Ein mehrfach vorbestrafter ehemaliger Kulmbacher hat wiederholt sein Hausverbot im "Fritz" missachtet. Doch vor Gericht zeigt er sich reuig und gelobt Besserung.

 
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Kulmbach - Eine Cola im Fritz-Einkaufszentrum in Kulmbach hätte einen 32-jährigen Mann fast hinter Schloß und Riegel gebracht. Vor Gericht rauschte der ehemalige Kulmbacher, der jetzt im Landkreis Hof wohnt, haarscharf am Gefängnis vorbei, weil Richterin Sieglinde Tettmann die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderte Gefängnisstrafe in eine Bewährungsstrafe umwandelte. Der Angeklagte, der lange Zeit obdachlos war, wurde am 12. Februar gegen 17.30 Uhr im Fritz angetroffen, als er sich gerade eine Cola kaufen wollte.

So weit, so gut. Wären da nicht die insgesamt acht Vorstrafen, mehrere davon einschlägig, also wegen Hausfriedensbruch, die anderen wegen Betrugs, Beleidigung, Diebstahl und wegen Drogenbesitzes. Dazu kommt, dass der Angeklagte in der Vergangenheit immer wieder kurze Haftstrafen absitzen musste, zuletzt Ende 2019 vier Monate wegen Drogenbesitzes und wegen eines Hausfriedensbruchs.

Insgesamt vier Mal hatte ihn die Leitung des Fritz-Einkaufszentrums schon angezeigt, und trotzdem tauchte er immer wieder auf. Zuletzt soll er dort sogar mit Steinen um sich geworfen haben. Deshalb gelte das Hausverbot auch lebenslang, berichtete der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, der als Zeuge geladen war.

Der Angeklagte räumte ein, dass er im Fritz war und sich dazu von einem Kumpel überreden habe lassen. Nun aber habe er mit seinem bisherigen Leben, das von Obdachlosigkeit und Drogen bestimmt war, abgeschlossen. Seine Eltern hätten ihn wieder aufgenommen, dort habe er ein Dach über dem Kopf und mit Drogen habe er auch nichts mehr am Hut.

Vielmehr habe er als gelernter Beikoch wieder mit dem Jobcenter Kontakt aufgenommen, absolviere derzeit ein Bewerbungstraining und strebe eine Umschulung zum Kurierfahrer an. "Ich habe mich echt geändert", sagte er zur Richterin. Von Kulmbach und seinen dortigen zwielichtigen Freunden habe er ohnehin schon lange die Schnauze voll gehabt.

Staatsanwalt Stefan Hoffmann konnte das alles wenig beeindrucken. Er forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Er könne dem Angeklagten keine positive Sozialprognose erstellen. An der Umschulung zum Kurierfahrer habe er aufgrund der Drogenvergangenheit des Angeklagten große Zweifel. Darüber hinaus hätten die bisherigen Gefängnisstrafen ja auch nicht gerade als Warnung gedient. Im Gegenteil: mit dem jetzigen Hausfriedensbruch habe der Angeklagte eine große Rückfallgeschwindigkeit bewiesen.

Richterin Tettmann machte sich die Entscheidung nicht leicht, entschied aber dann doch auf Bewährung. Der Angeklagte habe immerhin gezeigt, dass er jetzt aktiv wird. Er habe Kulmbach verlassen, sich von seinem Freundeskreis getrennt und wohne wieder im Elternhaus. "Da sollte man ihm die Chance geben", begründete sie ihr Urteil von drei Monaten auf Bewährung. "Sie sind noch jung, nutzen sie diese Chance", sagte die Richterin zum Angeklagten und der bedankte sich artig dafür.

So ganz ohne kam er allerdings dann doch nicht davon. Als Bewährungsauflage muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins Fähre leisten. Daneben bekommt er einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss jeden Wohnsitzwechsel unaufgefordert der Polizei melden.

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