Frage des Tages Die Sache mit dem Eigentümer

Wer zwei Wohnungen in unterschiedlichen Orten hat, muss für den Zweitwohnsitz unter Umständen Steuern zahlen. Die Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Foto: Andrea Warnecke

Ein Leser lebt in einer Eigentumswohnung zur Miete. "Schon seit über 20 Jahren", sagt er am Telefon. Nun sei die Wohnung verkauft worden.

 
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