An gemeinschaftliche Testamente sind die Testierenden gebunden. Sie können zwar weiterhin einseitige Testamente verfassen, diese dürfen aber nicht dem gemeinschaftlichen Testament widersprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet in einer Veröffentlichung über einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle.