Helga Leirich von der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern erklärt: "Die Berechnungsgrundlage 'Gesamt-Brutto' ist für alle gesetzlichen Krankenkassen bundeseinheitlich so festgelegt." Der Paragraf 62 SGV V bestimmt dies. Nachzulesen sei dies auch im Internet unter:
Frage des Tages Die Sache mit dem Gesamt-Brutto
Redaktion 11.02.2014 - 00:00 Uhr