Frage des Tages Die Sache mit dem Löschen

Google muss nicht vorab prüfen, ob Webseiten gegen das Recht verstoßen. Foto: Matthias Balk

Ein Leser interessiert sich für ein Urteil, das der Bundesgerichtshof am Dienstag gesprochen hat. Dabei hatte, wie berichtet, der BGH entschieden, dass Internet-Suchmaschinen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstöße gegen Recht und Gesetz überprüfen müssen.

 
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