Frage des Tages Die Sache mit dem Minijob

Ab 2019 dürfen Studierende nur noch zwei Monate oder 50 Arbeitstage zusätzlich arbeiten, wenn sie bereits einen Minijob ausüben. Foto: Daniel Bockwoldt

Eine häufige Fragestellung, die mindestens einmal pro Woche an unsere Redaktion herangetragen wird, ist die: "Ich habe einen Minijob. Habe ich einen Urlaubsanspruch? Wenn ja, wie hoch ist er?"

 
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