Frage des Tages Die Sache mit dem Pflichtteil

Ein Füller liegt in einer Fotoillustration auf einem Blatt Papier, auf dem ein Testament geschrieben wurde. Auch um Testamente und Schenkungen ging es bei unserem letzten Telefonforum zum Thema „Erben und Vererben“. Foto: Archiv

"Muss der Pflichtteil eines Erbes sofort ausgezahlt werden?", will eine Leserin wissen. Sie gehört zu einer Erbengemeinschaft. Unsere Zeitung recherchiert. Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Erbfall sofort fällig, heißt es seitens der Notarkammer.

 
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