Frage des Tages Die Sache mit den Bitcoins

Symbolbild Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild

Wer mit Bitcoins handelt oder bezahlt, muss seine Gewinne unter Umständen in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das geht aus einer Verwaltungsanweisung der Finanzbehörde Hamburg hervor.

 
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