Die Sache ist einfach: Bekommen Beschäftigte von der Krankenkasse eine Kur bewilligt, müssen sie dafür keine Urlaubstage opfern. Die Voraussetzung ist lediglich, dass die Kur von der Sozialversicherung - also etwa von der Kranken- oder Rentenversicherung - genehmigt wurde oder Mitarbeiter für die Zeit eine Krankschreibung haben. red