"Kann ich das Malen von Wänden, das Lackieren von Heizkörpern oder Türen vom Mieter in einem gewissen Zeitrahmen erwarten?", fragt er deshalb an.
Frage des Tages Die Sache mit der Mietwohnung
Redaktion 30.04.2015 - 00:00 Uhr
Im März hat der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen weiter eingeschränkt. Das macht einem Leser Sorgen.
"Kann ich das Malen von Wänden, das Lackieren von Heizkörpern oder Türen vom Mieter in einem gewissen Zeitrahmen erwarten?", fragt er deshalb an.