Eine Leserin schreibt: "Meine Mutter war in einem Pflegeheim untergebracht. Da kein Vermögen vorhanden war und ihre Rente nicht ausreichte, wurden die Restkosten von der Sozialhilfe übernommen." Nun ist die Mutter verstorben. Die Leserin fragt sich, ob es Nachforderungen geben könnte: "Da für mich in den nächsten Jahren eine Erbschaft ansteht, wäre es wichtig zu wissen, ob das Sozialamt tatsächlich dann noch nachträglich die für meine verstorbene Mutter verauslagten Kosten von mir zurückverlangen kann."