"Dies ist klassischerweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort eine zweite Wohnung unterhält, mit seiner Familie aber in einer anderen Stadt wohnt", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das heißt, wenn die zweite Bleibe beruflich bedingt ist.
Frage des Tages Die Sache mit der zweiten Bleibe
Redaktion 14.02.2018 - 20:36 Uhr