Meinungen Doppelt großzügig

Christian Rath

Das "Recht auf Vergessenwerden" ist zwar erst seit 2018 gesetzlich geregelt. Doch praktische Erfahrungen gab es schon in den Jahren zuvor. Google geht durchaus differenziert mit dem Wunsch von Bürgern um, unliebsame Links aus der Trefferliste zu ihrem Namen zu eliminieren.

 
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