Ach, wenn man ihm nur glauben könnte: Fünf, maximal zehn „solcher Maßnahmen“ im Jahr, mehr kommt eh nicht in Frage, versichert Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamtes. Solche Maßnahmen, das meint die heimliche Ausspähung von privaten Computern, die sogenannte und so umstrittene Online-Durchsuchung. Leider kennen wir das schon. Aus den beschwichtigend vorhergesagten wenigen Fällen werden in der Praxis ganz schnell ganz viele. Als in der alten Bundesrepublik die Telefonüberwachung erlaubt wurde, sollten auch ganz strenge Kontrollmechanismen dafür sorgen, dass die Zahl der legalen Wanzen in einem überschaubaren Rahmen bleibe. Heute aber ist Deutschland beim staatlichen „Lauschangriff“ führend – jedenfalls im Vergleich mit den anderen demokratisch-rechtsstaatlich verfassten Ländern, die USA mittlerweile vielleicht ausgenommen. Warum sollte das beim Einsatz der „Trojaner“ in verdächtigen Rechnern anders sein?