Dabei verfolgen solche Portale kommerzielle Interessen: Sie verdienen Geld mit Ärzten, die für die Präsentation auf der Internetseite zahlen. Das hat wenig mit Verbraucherinformation, aber viel mit Werbung zu tun. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass eine Ärztin Anspruch auf Löschung ihres Profils beim Bewertungsportal Jameda hat. Dies ist eine Überraschung, nachdem der BGH noch 2014 gegenläufig geurteilt hatte. Damals hatte das Gericht die Verwendung der Daten eines Arztes für zulässig erklärt und auch dessen Bewertung durch andere. Hochgehalten wurde dabei das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Nun hat der BGH deutlich gemacht, dass die Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet ist, wenn im direkten Umfeld der gelisteten Ärzte mit konkurrierenden Medizinern geworben wird. Die Kehrtwende ist einleuchtend, weil Jameda damit die Stellung als neutraler Informationsvermittler verlassen hat. Die aktuelle Entscheidung öffnet Ärzten die Ausgangstür. Mehr Mediziner werden sich der Fremdbewertung entziehen. Für den Verbraucher hat das nur Vorteile: Bewertungsportale wie Jameda müssen umfangreiche Änderungen vornehmen, um wieder als neutral zu gelten. Kommerzielle Angebote sind streng von den Bewertungen zu trennen. Nur so lässt sich Information von Werbung unterscheiden.