Dürfen in Deutschland künftig die Ärzte Todkranken beim Sterben helfen? Mit dieser heiklen Frage beschäftigt sich derzeit die Bundesärztekammer, die eine Lockerung ihrer bisher eisernen Grundsätze anstrebt. Schon auf dem nächsten Ärztetag im Juni soll über veränderte Richtlinien entschieden werden, falls ein unheilbar Kranker darum bittet, ihn von seinem Leiden zu erlösen. Laut Umfragen kann sich heute jeder dritte deutsche Arzt vorstellen, dass er in extremen Fällen beim Suizid hilft - bislang war die Unterstützung bei einer Selbsttötung für den Arzt absolut tabu. Seine Berufsordnung hat ihm jede Beihilfe zum Freitod strikt verboten, weil sie mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar war - eine Haltung allerdings, die der Rechtslage in Deutschland widersprach; denn im Gesetz ist weder der Suizid selbst noch die Beihilfe zur Selbsttötung strafbar.