Die germanische Völkerwanderung dauerte von der Mitte des vierten Jahrhunderts bis gegen Ende des sechsten Jahrhunderts. Mehrere Zehntausend Germanen zogen nach Süden. Am Ende lag das marode weströmische Reich in Trümmern. Im Jahr 2015 erwartet man eine Völkerwanderung von 800 000 Personen nach Deutschland. Laut Migrations-Bundesamt kann man von einer Anerkennungsrate von zwei Prozent gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes ausgehen. Die Abschiebung (§ 34 AsylVfG) nicht anerkannter Personen wird nicht oder nur ungern vollzogen, sondern als bürokratischer Willkür- oder Gewaltakt gesehen.