Meinungen Radikaler Schnitt
Redaktion 05.05.2011 - 00:00 Uhr
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt überraschend. Dass die obersten Richter die nachträgliche Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter verwerfen, war zu erwarten. Nicht aber, dass das Gericht sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nichtig erklärt.
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