Sie hat dessen erfolgreiche Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg maßgeblich mit geprägt. Denn die Väter und Mütter des Grundgesetzes zogen damals die Lehren aus der schrecklichen Nazi-Zeit. Die bundesstaatliche Ordnung, die Gewaltenteilung und vor allem die Grundrechte sind Ausdruck davon. Letztere sind zwar auch als Teilhabe- und Leistungsrechte konzipiert. Herausragend ist jedoch ihre Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat. Deswegen ist es verständlich, dass Bürger angesichts der massiven Einschränkung des wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens durch Bund und Länder besorgt oder gar wütend sind. Denn das Bundesverfassungsgericht sieht in der freien menschlichen Persönlichkeit einen "obersten Wert der Verfassung". Vor allem in Verbindung mit der ebenfalls durch das Grundgesetz geschützten Menschenwürde.