Es soll Gesetzesinitiativen geben, die weniger dazu dienen, einem Missstand abzuhelfen oder Verbesserungen voranzubringen, sondern mehr der parteipolitischen Profilierung dienen. Um einen solchen Fall handelt es sich beim "Verschleierungsverbot", das die CSU-Staatsregierung über eine Bundesratsinitiative im Gerichtsverfassungsgesetz verankern will.