Die Aufwendungen für die Verkehrssicherungspflicht, für das Aufstellen und der Abbau der Schilder fallen unter "Förderung des Sports". An Firmen verleiht die Stadt künftig keine Schilder mehr. Sie will nicht mehr für die Verkehrssicherungspflicht und das äußere Erscheinungsbild verantwortlich sein und nicht mehr in Konkurrenz zur freien Wirtschaft treten. Münchberg folgt mit dieser Regelung dem Beispiel der Stadt Rehau. Privatpersonen, die eine Verkehrssicherung - zum Beispiel wegen eines Umzugs - beantragen, müssen eine Pauschale für den Auf- und Abbau der Verkehrsschilder in Höhe von 70 Euro pro Tag bezahlen. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt in diesen Fällen bei der Stadt.