Münchberg Vorsicht mit Silvesterkrachern

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Für den Umgang mit Feuerwerk gelten viele besondere Vorschriften. Wer Böller abschießen will, sollte sich über die Risiken informieren und keinesfalls leichtsinnig werden.

 
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Münchberg/Helmbrechts -Silvesterfeuerwerk gehört für die allermeisten Menschen zum Jahreswechsel genauso wie das Anstoßen mit einem Glas Sekt um Mitternacht. Leider nicht weniger "traditionell" sind die negativen Begleiterscheinungen, die mit der Silvesterknallerei einhergehen und die Jahr für Jahr immer wieder die Polizei auch in der Region auf den Plan rufen oder gar Notarzteinsätze nach sich ziehen. Silvesterböller und Raketen sind nicht ungefährlich. Mit ihnen treibt man weder Späße noch sollte man sie als Objekt irgendwelcher Mutproben einsetzen. In jedem Fall sollte man die Finger auch von illegalen, zum Beispiel in Tschechien billig erworbenen Krachern lassen, und auf gar keinen Fall sollte man sich selbst an die Herstellung von Feuerwerk wagen, wenn man Silvesterfeuerwerk unbeschwert und vor allem ungefährdet genießen will, sagt die Polizei.

Die Knallerei beginnt oft schon in den Tagen vor Silvester. Das ist bereits der erste Fehler, teilt die Gewerbeaufsicht bei der Regierung von Oberfranken mit. Feuerwerk darf nur zwischen dem 28. und dem 31. Dezember verkauft und ausschließlich am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Und auch nicht jeder Ort ist für das Abbrennen von Feuerwerk freigegeben: In der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Krankenhäusern müssen entsprechende Abstände eingehalten werden, informiert die Polizei.

Immer wieder kommen "Scherzbolde" dabei auf die Idee, einen Kracher in Nachbars Briefkasten zu deponieren. Jedes Jahr zeigen geschädigte Besitzer gesprengte Briefkästen an. "Der Besitzer wird es sicher nicht als Scherz empfinden, wenn ihm jemand seinen Briefkasten sprengt. Das ist in jedem Fall eine Straftat, keine Bagatelle", warnt Polizeisprecher Matthias Singer vom Präsidium in Bayreuth. Wer das dennoch nicht lassen kann und erwischt wird, muss mit Geldstrafen oder, falls noch jugendlich, beispielsweise mit Arbeitsauflagen wegen einer begangenen Sachbeschädigung rechnen.

Ganz gefährlich leben diejenigen, die meinen, mit der brennenden Lunte in der Hand besonders "mutig" sein zu müssen und den Feuerwerkskörper buchstäblich bis zur allerletzten Sekunde in der Hand halten zu wollen. Leider gehören Notarzteinsätze wegen schwerer Verbrennungen oder gar abgerissener Finger und Hände an Silvester zum "Tagesgeschäft".

Nicht umsonst warnt die Polizei dringend davor, zu leichtfertig mit den Krachern und Raketen umzugehen. Die Tatsache, dass diese Gegenstände an Silvester frei eingesetzt werden dürfen, heißt nicht, dass sie ungefährlich sind. Übrigens: Nur Erwachsene dürfen Feuerwerk erwerben und abbrennen. Wer noch minderjährig ist, darf nur mit sogenanntem "Kleinstfeuerwerk" hantieren. Feuerwerk gehört keinesfalls in Kinderhände.

Große Sorgen haben Polizei und Rettungsdienste wegen des Einsatzes illegaler Knallkörper ohne Zulassung. Die Böller sind vor allem in Tschechien sehr billig zu haben und viele kaufen dort ein. Allerdings, betont Polizeisprecher Matthias Singer: "Insbesondere die Billigimporte aus Osteuropa haben häufig eine unkalkulierbare Sprengkraft und mangelhafte Zünder. Nicht selten kommt es beim Abfeuern dieser aus Tschechien oder Polen stammenden Kracher zu schweren Verletzungen."

Sein Rat: "Käufer sollten die im Ausland angebotene gefährliche Ware sprichwörtlich links liegen lassen." Das Risiko beginnt außerdem schon an der Grenze: Wer bei der Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper erwischt wird, begeht einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Tipps der Polizei für sicheres Feuerwerk

Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper, die eine behördliche Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aufweisen.

Brennen sie die Feuerwerkskörper nicht einfach ab, sondern lesen Sie die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisungen, die bei zugelassenen Raketen und Krachern immer mitgeliefert werden.

Halten Sie sich fern von Billigimporten und benutzen Sie niemals selbstgebastelte Böller.

Brennen sie Feuerwerk nicht ab, wenn Sie alkoholisiert sind.

Böller und Raketen, die nicht ausdrücklich als "Tischfeuerwerk" deklariert sind, dürfen nur im Freien abgebrannt werden.

Zielen Sie niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere.

Lassen Sie die Finger von Blindgängern und versuchen sie auf keinen Fall, diese noch einmal zu zünden.


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