Münchberg fpmhz_patientenverfügung2

Was der Patient will und kann. . . Heute will das Parlament erstmals intensiv über die rechtliche Zulässigkeit von Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen diskutieren. Rein juristisch gesehen ist die Patientenverfügung eine Willenserklärung.

 
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