Konkret gehe es um zwei Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung, zwei Fälle von Beleidigung sowie um gefährliche Körperverletzung, rechtlich zusammentreffend mit Freiheitsberaubung, erläuterte Potzel. Der Gruppenleiterin wird vorgeworfen, geistig Behinderte jeweils einmal auf die Hand und auf den Mund geschlagen zu haben, einen von ihnen einmal – ohne richterliche Genehmigung – in ein vergittertes und verschließbares Bett gesperrt zu haben und ihn einmal mit Gewalt dazu gebracht zu haben, eine Tablette zu schlucken. Weiter wird der Frau vorgeworfen, einen Behinderten als „Arschloch“ und als „doof“ beschimpft zu haben. Die Vorfälle sollen sich im Herbst 2018 ereignet haben. Die Himmelkroner Heime gehören zur Diakonie.