Länderspiegel Der Provokateur

Von Jürgen Umlauft
Beamtenbeleidigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Freiheitsheitsberaubung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz: Angeklagt wurde Saif al-Arab al-Gaddafi in Deutschland nie. Foto: Archiv

Wahrscheinlich ist Gaddafis Sohn Saif bereits tot. Dennoch sind sein Verhalten in München und seine anscheinend bevorzugte Behandlung durch deutsche Behörden der Grund für eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Christine Stahl.

 
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