München/Bayreuth - Gegen die Stimmen der Opposition hat der Landtag das neue Krebsregistergesetz für Bayern verabschiedet. Es sieht eine Meldepflicht aller Krebsfälle an eine beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einzurichtende Zentralstelle vor. Neben der Art des Tumors sollen dort auch Patientendaten und Behandlungsformen gespeichert werden. Ziel ist es, verbesserte Heilungs-Konzepte vor allem bei selteneren Krebserkrankungen zu entwickeln.