München - Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und SPD hat der Landtag das Gesetz zur Einführung einer Landarztquote für Bayern verabschiedet. Vom Wintersemester 2020/21 an werden bis zu 5,8 Prozent der Medizinstudienplätze im Freistaat - derzeit also rund 100 - für Bewerber reserviert, die sich für die Zeit nach ihrer Ausbildung mindestens zehn Jahre zu einer Tätigkeit als Hausarzt in einer ländlichen Region verpflichten. Für den Zugang ist nicht die Abiturnote entscheidend, sondern vor allem ein Eignungstest. Auf Antrag der Regierungsfraktionen wird analog dazu eine Amtsarztquote in Höhe von einem Prozent der Medizinstudienplätze eingeführt.