Hof - Weil er insgesamt vier Kinder zum Teil sexuell schwer missbraucht hat, hat das Landgericht Hof einen 62-jährigen Hofer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Außerdem griff das Gericht zum schärfsten Mittel das Strafrechts und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Auch nach dem Verbüßen der Haft kommt der Hofer nicht in Freiheit. Einzig denkbare Ausnahme: Der dann fast 70-Jährige kann der Justiz nachweisen, dass er im Gefängnis eine erfolgreiche Therapie absolviert hat. Der Hofer kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er gegen das Urteil Revision einlegen wird.