München Landtag erlässt neues Kommunalwahlrecht

Jürgen Umlauft
Der Protest der Opposition fruchtete nicht: Nach dem neuen Kommunalwahlrecht dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Parteien in Bayern mehrere Listen zur Wahl anmelden. Foto: Nicolas Armer/dpa Quelle: Unbekannt

Das neue Gesetz lässt "Tarnlisten" zu. Jugendliche und Ausländer erhalten ein Rederecht auf Bürgerversammlungen.

 
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