München - Der "Hundeknochen" kommt. Auf diesen Nenner lässt sich das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) zur Stimmkreisreform in Oberfranken bringen. Dass der Bezirk - genauso wie die Oberpfalz - wegen seiner seit Jahren schrumpfenden Bevölkerungszahl ein Landtagsmandat verliert, ist für die Verfassungsrichter zwingend.