Bayreuth Urteil: Angeklagtem kein Raubmord an Rentner nachweisbar

Wegen Beweismangels hat das Landgericht Bayreuth einem Angeklagten keinen Raubmord nachweisen können. Dem Mann war vorgeworfen worden, bei der Tat einen 88 Jahre alten Rentner lebensgefährlich verletzt zu haben. Es gebe keine Beweise dafür, verkündete das Landgericht am Freitag. Im neu aufgerollten Prozess wurde der 38-Jährige deshalb nur wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, unterlassener Hilfeleistung und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Er muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Aus Sicht des Gerichts verschafften sich der Angeklagte und sein Mittäter kurz vor Ostern 2017 unter einem Vorwand Zutritt zu dem Haus des Rentners. Dieser sei zwei Mal geschlagen worden und eine Steintreppe hinuntergestürzt. Laut Gutachter starb er einige Tage später an den Verletzungen infolge des Sturzes.

Das Landgericht Bayreuth hatte den Angeklagten im Juli 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der zweite Prozess sollte klären, ob die Schläge des Angeklagten die Ursache für den Tod des Opfers waren. Tatsächlich ließe sich nicht einmal nachweisen, dass der 38-Jährige überhaupt zugeschlagen habe, räumte das Gericht nun ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil gegen den Mittäter aus dem ersten Verfahren hat weiter Bestand. Er wurde ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung zu einer Haftstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt. - Mehr dazu lesen Sie hier >>>

Autor

Bilder