Selb Daten gehen auf Wanderung

Manche persönlichen Daten müssen, andere dürfen die Einwohnermeldeämter nach dem Meldegesetz weitergeben. Manch einer Weitergabe kann der Bürger aber widersprechen, dazu muss er einen "Antrag auf Errichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre" einreichen. Foto: Archiv

Vor einer Wahl dürfen sich Parteien und Co. allerlei Informationen über die Bürger bei den Gemeinden beschaffen. Wer das nicht will, kann es verbieten. Manches aber müssen die Einwohnermeldeämter weiterreichen, egal ob das dem Einzelnen gefällt.

 
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