Allerdings wäre das Anwesen für Käufer durchaus attraktiv. Das zeigt sich nicht nur im geschätzten Verkehrswert, sondern auch am Renommee, das die Gaststätte genießt. Sie steht schon auf geschichtsträchtigem Grund: Einst befand sich an dieser Stelle das Selber Gesellschaftsbrauhaus, 1897 wurde es Eigentum der Brauerei Rauh & Ploss. Peter Ploss war bis Ende 1991 Mitinhaber dieser Privatbrauerei, seit 1998 führt er die Familientradition mit der kleinen Gasthausbrauerei fort.
Das breite Sortiment an Biersorten lockt heute Besucher aus nah und fern. Neben dem untergärigen Lagerbier und der obergärigen Selber Weisse sind auch saisonale Biere im Ausschank, etwa ein Roggen- und ein Sommerbier, aber auch der bekannte dunkle Zoigl. Auch die Küche steht in gutem Ruf, so gewann das Gasthaus unter anderem den Wettbewerb "Bayerische Küche". Kulturell hat das Brauhaus ebenfalls eine abwechslungsreiche Geschichte - zum Beispiel sind hier bereits zahlreiche Musikgruppen aufgetreten, bei Frühschoppen wie bei Kneipennächten. Auch Ausstellungen fanden hier schon statt. Und während der Grenzlandfilmtage spielt das Brauhaus nicht nur bei der Preisverleihung die heimliche Rolle des Star-Treffs. Viele Einheimische und Gäste würden wohl bedauern, wenn die traditionsreiche und angesehene Gaststätte nicht weiterbestünde.
Schon im November vergangenen Jahres gab es einen Moment des Bangens. Damals hatte die "Sächsische Grundstücksauktionen AG" das Anwesen versteigert, Besitzer Peter Ploss hat allerdings in den Verkauf nicht eingewilligt. Nur 130 000 Euro hätte der ungenannte Bieter zahlen wollen. "Ein Witz", so nannte Peter Ploss den Betrag seinerzeit gegenüber der Frankenpost. Verständlich angesichts des jetzt vom Amtsgericht festgesetzten Verkehrswerts von insgesamt 341 750 Euro. Damals hatte Peter Ploss erklärt, er wolle das Grundstück aus Altersgründen verkaufen: Er sei über 70 Jahre alt, "ein unendliches Leben gibt es nicht, und ich habe eine Lösung für später gesucht". Deshalb habe er Kontakte geknüpft, um einen Käufer für das Areal zu finden.
Nun bleibt abzuwarten, wer sich wann als Käufer findet. Wie die Abteilung Rechtspflege am Amtsgericht Hof erklärt, kann das Versteigerungsverfahren jederzeit angehalten werden, wenn sich Bank und Besitzer anderweitig einigen. Theoretisch sogar bis zum 29. Januar selbst: Wenn bis 7 Uhr ein entsprechendes Fax am Amtsgericht vorliegt, kommt es nicht zur Versteigerung.
Selbstverständlich empfange ich Gäste.