Bayreuth/Hof/Coburg - "Durch ausgesetzte Insolvenzantragspflicht weiterhin kein Anstieg bei der Zahl der beantragten Verfahren." Diese Headline über einer aktuellen Mitteilung des bayerischen Landesamtes für Statistik bündelt die Brisanz: Der Gesetzgeber hat zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen derzeit vom Gang zu den Insolvenzgerichten befreit. Die logische - und von der Bundesregierung gewollte - Folge: Es werden immer weniger Anträge eingereicht. In Oberfranken sank die Zahl im Juli im Vergleich zum Monat des Vorjahres um fast 50 Prozent; von 30 auf 16, in ganz Bayern von 267 auf 184. Die Gefahr: Selbst nicht überlebensfähige Firmen, die schon vor der Pandemie in Schieflage waren, profitieren von der ausgesetzten Meldepflicht, kritisieren Experten des Verbandes deutscher Insolvenzverwalter. Und sie befürchten einen "Dominoeffekt" in der Wirtschaft, wenn selbst zahlungsunfähige Firmen weiterhin auf dem Markt agieren dürfen. "Wir sehen schon jetzt, dass es immer mehr ,Zombie-Unternehmen’ gibt, die über keinerlei wirtschaftliche Substanz mehr verfügen", so die Experten.