Generell gilt: Eine Strafanzeige kann jeder stellen, der von einer möglichen Straftat erfahren hat - egal ob Opfer oder Zeuge. Wem beispielsweise eine Tasche gestohlen wurde, so teilt Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice mit, dem sei eine Straftat widerfahren und er sollte Anzeige erstatten.
Frage des Tages Die Sache mit der Strafanzeige
Redaktion 30.05.2016 - 00:00 Uhr