Generell gilt: Eine Strafanzeige kann jeder stellen, der von einer möglichen Straftat erfahren hat - egal ob Opfer oder Zeuge. Wem beispielsweise eine Tasche gestohlen wurde, so teilt Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice mit, dem sei eine Straftat widerfahren und er sollte Anzeige erstatten.