Lokalsport Tschechische Spieler: Dürfen sie oder dürfen sie nicht?

Hof/Wunsiedel - Dürfen die tschechischen Fußballer am Wochenende über die Grenze oder nicht? Diese Frage bewegt seit Donnerstag viele Vereine in den Landkreisen Wunsiedel, Tirschenreuth

 
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Hof/Wunsiedel - Dürfen die tschechischen Fußballer am Wochenende über die Grenze oder nicht? Diese Frage bewegt seit Donnerstag viele Vereine in den Landkreisen Wunsiedel, Tirschenreuth und Hof. Denn das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Mittwochabend weiter Teile der Tschechischen Republik zum Risikogebiet erklärt, was Auswirkungen auf die Einreisebestimmungen hat.

Aus einem Papier des bayerischen Gesundheitsministeriums geht hervor, dass es für die tschechischen "Hobby-Sportler" keine Ausnahmeregelung bei der Einreise in die Bundesrepublik gibt. Um die in Bayern geltenden Quarantänevorschriften umgehen zu können, müssen die Sportler aus dem Nachbarland einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Keine Probleme dürften dagegen die Fußballer haben, die einen beim Bayerischen Fußballverband (BFV) registrierten Amateur-Spielvertrag besitzen oder die beim Verein offiziell als Arbeitnehmer angestellt sind. Die Ausnahmeregelung sieht demnach vor, dass Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen müssen, nicht in die eigentlich aus Risikogebieten vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne müssen

Richtig problematisch könnte die Situation für den Bezirksligisten SV Poppenreuth werden, der fast nur tschechische Spieler in seinen Reihen hat. Was passiert, wenn ein Verein nicht mehr antreten kann, weil ihm die Akteure aus Tschechien fehlen?

Bezirksspielleiter Gerald Schwan hat dazu bis Freitag die BFV-Rechtsabteilung um eine verbindliche Aussage gebeten, damit ich rechtskonform handeln kann". Denkbar ist, dass Schwan die Partie selbst absetzten und dann später wieder neu ansetzen kann oder dass das Sportgericht darüber entscheidet, ob es womöglich auch eine Spielwertung gibt. Nach den neuen Corona Statuten des BFV ist die Partie für die Mannschaft, die nicht antreten kann, nicht zwingend verloren. Auch die Sportrichter können eine Neuansetzung veranlassen. B. N.

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