Aus einem Papier des bayerischen Gesundheitsministeriums geht hervor, dass es für die tschechischen "Hobby-Sportler" keine Ausnahmeregelung bei der Einreise in die Bundesrepublik gibt. Um die in Bayern geltenden Quarantänevorschriften umgehen zu können, müssen die Sportler aus dem Nachbarland einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Keine Probleme dürften dagegen die Fußballer haben, die einen beim Bayerischen Fußballverband (BFV) registrierten Amateur-Spielvertrag besitzen oder die beim Verein offiziell als Arbeitnehmer angestellt sind. Die Ausnahmeregelung sieht demnach vor, dass Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen müssen, nicht in die eigentlich aus Risikogebieten vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne müssen