Hof - An diesem Projekt führt kein Weg vorbei: Die Stadt muss den Kanal im Schloßweg und der Leopoldstraße in Angriff nehmen. Dazu kommt eine Fahrbahn-Sanierung auf 300 Metern. Bitter für die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke: Hier greift die Straßenausbau-Beitragssatzung. Der recht sperrige Begriff hat im Prinzip eine einfache Bedeutung. Die Stadt verlangt für bestimmte Vorhaben im Straßenbau Beiträge von den Anliegern. Eine solche Satzung ist für klamme Kommunen ein unpopuläres Muss und führt auch andernorts immer wieder zu Diskussionen in den Stadt- und Gemeinderäten.