Wunsiedel - Dies sei für die regionale Identität und die Außendarstellung eine wesentliche Verbesserung. Die Änderung des Namens eines Landkreises ist nicht ganz einfach. Wie die Pressesprecherin des bayerischen Innenministeriums, Sandra Schließlberger, sagt, wird der Name eines Landkreises durch eine Rechtsverordnung der Staatsregierung, die der Zustimmung des Landtags bedarf, bestimmt. "Auch der Kreistag ist anzuhören. Die Namen der Landkreise sind mit der Verordnung zur Bestimmung der Namen der Landkreise am 10. April 1973 festgelegt worden." Eine Namensänderung könne ebenfalls nur durch eine Änderungsverordnung der Staatsregierung, die der Zustimmung des Landtags bedarf, geändert werden, teilt Sandra Schließlberger mit. Den Antrag auf eine Namensänderung kann nur der Landkreis selbst stellen. "Der muss allerdings gut begründet sein. Eine Namensänderung käme nur in Betracht, wenn es dafür ein öffentliches Bedürfnis gibt." M. Bäu.