Kulmbach - Trotz der Einstellung des Verfahrens vor dem Kulmbacher Amtsgericht kommt ein Faustschlag am helllichten Tag auf offener Straße einem 43-jährigen Mann aus Kulmbach teuer zu stehen. Der gelernte Maschinenführer muss dem Opfer 600 Euro Schmerzensgeld zahlen, für dessen Rechtsanwalt aufkommen und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Vor Gericht blieb der Angeklagte dabei, er habe nicht geschlagen, nur geschubst. Der Tatbestand der Körperverletzung sei damit aber trotzdem erfüllt, befand das Gericht.