Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten stattgegeben worden, teilte der BGH am Montag mit.