Bundestag hebt Immunität auf Ermittlungen gegen Thomas Hacker

Thomas Hacker Foto: Andreas Harbach

Der Bayreuther Abgeordnete des Deutschen Bundestags soll sich Steuervergehen schuldig gemacht haben. Es ist nicht sein erster Ärger mit der Justiz.

 
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bayreuther Bundestagsabgeordneten Thomas Hacker (FDP) wegen des Verdachts eines Steuervergehens. Um diese Ermittlungen zu ermöglichen, hat das Plenum des Bundestags am Donnerstag vergangener Woche die Immunität des Abgeordneten aufgehoben. Wie in solchen Fällen üblich erfolgte die Aufhebung einstimmig und ohne weitere Aussprache. Die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Hof bestätigte am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung, dass das Verfahren bei ihr geführt werde. Weitere Angaben über den Inhalt des Verfahrens und seinen Stand lehnte die Behörde jedoch ab.

Wie Thomas Hacker auf Anfrage unserer Zeitung erläuterte, geht es um den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung. Ihm werde vorgeworfen, eine Steuererklärung verspätet abgegeben zu haben. Konkret gehe es um Einkünfte, die er in den Jahren nach seinem Abschied aus dem bayerischen Landtag im Jahr 2013 und seiner Wahl in den Bundestag im Jahr 2017 in einer Kanzlei erzielt habe.

Er habe damals in einem Statusklärungsverfahren klären lassen wollen, ob es sich um eine freiberufliche oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handele. Dies habe sich jedoch länger hingezogen. Inzwischen sei die fragliche Erklärung aber schon über ein Jahr lang abgegeben worden. Er habe keine Steuern verkürzt, sagte Hacker, selbst geprüfter Steuerberater. Außerdem gehe es um eine vergleichsweise kleinere Summe von Einkünften.

Für Hacker ist es nicht der erste juristische Ärger: Im Jahr 2018 hatte er vom Amtsgericht Bayreuth einen Strafbefehl wegen Untreue erhalten. Damals ging es um eine private Immobilie in der Bayreuther Sankt-Nikolaus-Straße, die Hacker an die FDP vermietet hatte. Die Partei nutzte diese als Geschäftsstelle. Die Partei überwies die Monatsmieten auf ein privates Konto Hackers. Zumindest im Jahr 2016 war dies aber nicht statthaft gewesen. Das Geld hätte als Sicherungsmaßnahme auf das Konto einer Bank überwiesen werden müssen, Hacker erklärte später, er habe in der Zeit ein Haus gebaut, das teurer als geplant geworden sei. Wie hoch der Strafbefehl ausgefallen war, ist bis heute nicht bekannt. Es soll sich aber um weniger als 90 Tagessätze gehandelt haben, weswegen Hacker deswegen nicht als vorbestraft gilt.

Nach den damaligen Angaben eines Sprechers des Bayreuther Amtsgerichts ist der FDP durch Hackers Handeln kein konkreter finanzieller Schaden entstanden. Bei Untreue genüge aber die Gefährdung des Vermögens, das einem anderen zustehe. Hacker selbst sprach von einem „organisatorischen Fehler“. Hinter dem Umstand, dass der Strafbefehl erst Monate nach seinem Erlass bekannt wurde, vermutete Hacker das Wirken von „Parteifreunden“, die seinem Ruf schaden wollten. Hacker trat damals als Schatzmeister der FDP Oberfranken zurück.

Hacker war bis 2013 FDP-Fraktionschef im Landtag gewesen. Nachdem die FDP in jenem Jahr aus dem Landtag gewählt wurde, schien die politische Laufbahn des heute 54-Jährigen beendet zu sein. Als er die Nachfolge der ausscheidenden Landesvorsitzenden Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anstrebte, erlitt er im November 2013 eine deutliche Niederlage gegen Albert Duin. Seine Pläne in den Bundestag einzuziehen, stießen innerhalb des FDP-Bezirksverbands Oberfranken zunächst auf erheblichen Widerstand.

Im April 2021 meldete Hacker bei der Bundestagsverwaltung Nebeneinkünfte verspätet nach (unsere Zeitung berichtete). Es handelte sich um Beratungshonorare von mindestens 26 500 Euro in den Jahren 2019 und 2020 von einem Hotel- und Gastronomiebetrieb und einer Steuerberatungsgesellschaft sowie um Einnahmen aus seiner Stadtratstätigkeit in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in Höhe von jeweils mindestens 15 000 Euro Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb von drei Monaten nach Zahlungseingang gemeldet werden.

Seit Jahren halten sich Gerüchte, dass es um die privaten Finanzen Hackers nicht zum Besten steht. Dazu befragt sagte Hacker am Dienstag, dass die Jahre zwischen dem Abschied aus dem Landtag und der Wahl in den Bundestag „nicht leicht“ gewesen seien. Er habe damals Verbindlichkeiten aufgetürmt, die er heute noch abtrage.

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