Erst dachte Ulrike Vollmond an eine Nacht-und-Nebel-Aktion. Als die Naturschützerin vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) vergangene Woche an der Südlichen Regnitz flussaufwärts der Kreisstraße hoch nach Kautendorf unterwegs war, um sich um die dortigen Biotope zu kümmern, überkam sie ein ungutes Gefühl: Dort, wo wenige Tage zuvor noch Biberdämme das Wasser der Regnitz stauten, war nun nichts mehr zu sehen. Die Dämme waren verschwunden, die Reifenspuren an Ort und Stelle noch frisch. Jemand musste die Dämme entfernt haben, Ulrike Vollmond schaltet die Polizei ein, weil sie befürchtete, dass jemand ohne Genehmigung handelte. „Der Biber ist streng geschützt“, sagt sie im Gespräch mit der Frankenpost. Wer sich ohne Erlaubnis und ohne triftigen Grund an den Biberbauten zu schaffen macht, der muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Das Naturschutzgesetz sieht hier schnell fünfstellige Euro-Beträge vor, insbesondere dann, wenn Biber selbst oder auch ihre Burgen zu Schaden kommen. Derjenige, der einen Damm entfernt, braucht dafür eine Genehmigung.