Endlich Mord. So empfindet das Sibylle Heinrich, als das Landgericht Stuttgart den einstigen Top-Manager Hartmut M. im Juli 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Endlich hat ein Gericht festgestellt, dass der Mann, der einst ihre Mutter bei Thurnau getötet hat, nichts anderes als ein Mörder ist. Nun aber steht dieses Urteil infrage. Der 1. Senat des Bundesgerichtshof (BGH) hat es kassiert. Zwar sei unstrittig, dass Hartmut M. getötet habe, sagen die Karlsruher Richter. Weil aber „die Feststellungen zu den Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke nicht beweiswürdigend belegt sind“, verlangt der BGH von einer anderen Strafkammer des Landgerichts eine neuerliche Prüfung. Damit findet der spektakuläre Fall um den heute 72 Jahre alten Beschuldigten, der einst Vorzeigemanager in Großunternehmen wie dem Selber Porzellanhersteller Rosenthal oder dem Computerkonzern Digital Equipment gewesen ist und am Ende in Schwerkriminellen-Kreisen landete, eine weitere Fortsetzung.