Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht kann Teil der Vorsorgevollmacht sein, kann aber auch separat erteilt werden. Juristisch gesehen handelt es sich dabei um eine schriftliche Anordnung des Kontoinhabers, mit der er ausdrücklich einem Dritten den Zugriff auf seine Konten gewährt und sie ermächtigt, Bankgeschäfte für ihn durchzuführen. Das kann etwa der (Ehe-)Partner, ein volljähriges Kind oder eine nahestehende Vertrauensperson sein. „Eine solche Vollmacht muss in schriftlicher Form erfolgen“, sagt Finanzcoach Monika Müller. Sinnvoll ist es, eine Kopie der Vollmacht direkt bei der Bank zu hinterlegen. Achtung: Beinhaltet die Vollmacht nicht die Klausel „über den Tod hinaus“, ist sie nach dem Tod nicht mehr gültig.
Testament
Wer seinen Nachlass unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge regeln will, sollte ein Testament verfassen. Darin kann unter anderem festgelegt werden, wer erben soll und wer eventuell auch nicht. Außerdem ist es möglich, mit dem Erbe verknüpfte Auflagen und Bedingungen festzulegen. Damit es rechtsgültig ist, muss der Erblasser das Testament handschriftlich verfassen und mit Angabe von Ort und Datum unterzeichnen. Alternativ kann es auch vor dem Notar erstellt werden. Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass Formfehler, die zu dessen Unwirksamkeit führen können, vermieden werden. Das Testament im Original im Notfallordner zu verwahren, empfiehlt sich allerdings „nur, wenn ganz sicher kein Streit um den Nachlass droht“, sagt Juristin Rassat. „Ansonsten ist ein Testament in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht besser aufgehoben.“
Weitere wichtige Dokumente
Informationen zu Bankkonten, Wertpapierdepots und Bankschließfächern. Kopien von Versicherungspolicen wie Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Sterbegeldversicherungen. Kopien von Miet- und Telekommunikationsverträgen: All das kann im Ernstfall für die Angehörigen wichtig sein und sie dabei unterstützen, die jeweiligen Angelegenheiten schnell zu regeln. Auch eine Liste der wichtigsten Online-Konten mit den entsprechenden Zugangsdaten sollte im Notfallordner hinterlegt werden.