Der Druck durch Anwohner im Bahnhofsviertel und der CSU-Antrag „Maßnahmen zur Bekämpfung von Schrottimmobilien“ habe die Stadtverwaltung zum Handeln bewegt, die dem Eigentümer eine Frist zur Beseitigung der Sicherheitsgefahren gestellt hatte. Diese war ohne Erfolg verstrichen. Auf Anfrage der Stadtratsfraktion erklärt nun das Bauamt, dass der Eigentümer des Anwesens in der Landwehrstraße 32 bereits im März verpflichtet worden war, bis spätestens 30. Mai mit einem Teilabriss der Dachkonstruktion zu beginnen, um Gefahren zu beseitigen. Dazu gehören die Dachkonstruktion, die baufälligen Kamine und lose Putz- und Mauerteile. Für den Fall, dass der Eigentümer die Anordnungen nicht erfüllt, drohte die Stadt die Ersatzvornahme auf dessen Kosten an. Da der Eigentümer der Verpflichtung nicht nachgekommen ist, muss die Stadt Hof nun ein Abrissunternehmen für die Arbeiten beauftragen. Die für den Teilabriss entstehenden Kosten muss der Eigentümer tragen, gegebenenfalls auch durch Zwangsvollstreckung.