Worum handelt es sich beim Digitalpaket?
Mit dem DigitalPaktSchule wollen Bund und Länder die Digitalisierung an Schulen entscheidend voranbringen. Dabei geht es nicht nur darum, die Einrichtungen mit Internet und Technik auszustatten, sondern auch Medienkompetenz zu vermitteln. Kinder und Jugendliche sollen lernen, digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen. So sollen sie später gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, aber auch in Zeiten von Fake News und Hetze im Netz die Demokratie wahren können.
Wird dann nur noch mobil gelernt?
Weil Bildung nicht durch ein Medium alleine vermittelt werden kann, soll auch weiterhin die Pädagogik im Mittelpunkt stehen. Und auch das Lernen als sozialer Prozess soll beibehalten werden. Gleichwohl soll die Digitalisierung Lehrern die Möglichkeit geben, individueller auf Schüler einzugehen, deren Lernfortschritte einfacher festzuhalten und sie durch gezielte Auswahl von Material und Angeboten besser zu fördern. Online-Plattformen sollen es ermöglichen, sich auch nach Schulschluss auszutauschen. Außerdem kann beispielsweise Lehrstoff mit komplexen Zusammenhängen und Abläufen mit digitalen Simulationen besser vermittelt und anschaulicher gestaltet werden.
Was kostet das alles?
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Die Länder entwickeln pädagogische Konzepte, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften – vom Studium über das Referendariat bis hin zur Weiterbildung – und stellen gemeinsam mit den Kommunen Betrieb und Wartung sicher. Außerdem können die Länder mobile Endgeräte in ihren Lernmittelregelungen berücksichtigen.
Und wann geht es endlich los?
Zunächst muss noch das Grundgesetz so geändert werden, dass der Bund allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Das kann er bislang nur für finanzschwache Kommunen tun. Bereits im Mai hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Nun müssen der Bundesrat und der Deutsche Bundestag zustimmen. Hierfür ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens zum Jahresende an. Danach kann eine gemeinsame Vereinbarung von Bund und Ländern geschlossen werden, sodass ab 2019 die Mittel fließen können.